Die Schufa ist vielen Verbrauchern in Deutschland bekannt, die schon einmal ein Konto eröffnet haben, einen Kredit aufgenommen haben, eine Kreditkarte beantragt haben, einen Handyvertrag abgeschlossen haben, eine Bestellung in einem Versandhaus aufgeben wollten oder online Waren einkaufen möchten. Doch auch viele Vermieter holen eine Schufa-Auskunft ein, bevor sie den Mietvertrag für einen neuen Mieter unterschreiben. Doch was ist die Schufa eigentlich und welchen Daten hat sie über die einzelnen Verbraucher gespeichert?
Die Schufa
Der Name Schufa ist eine Abkürzung und bedeutet Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherheit. Die Schufa hat ihren Geschäftssitz in Wiesbaden. Die Träger der Schufa sind die Banken, Einzelhändler, Handyanbieter, Onlinehändler und Versandhäuser in Deutschland, die ohne eine Schufa-Abfrage so gut wie keine Geschäfte mehr tätigen. Jedes Unternehmen, das Vertragspartner der Schufa ist, meldet Daten über seine Kunden und kann gleichzeitig alle Daten abfragen, die über einen Kunden bei der Schufa gespeichert sind.
Diese Daten speichert die Schufa
Bei der Schufa werden zunächst einmal die persönlichen Daten über den Verbraucher gespeichert. Dazu gehören zum Beispiel der Name, eventuell der Geburtsname, das Geburtsdatum, der Geburtsort, die aktuelle Adresse sowie frühere Anschriften, falls der Kunde in den letzten drei Jahren umgezogen ist. Daneben werden die Daten gespeichert, die die Schufa von ihren Vertragspartnern erhalten hat. Dazu gehören beispielsweise Angaben über Bankkonten des Kunden, über seine Kreditkarten, seine Handyverträge, ob er einen Leasingvertrag abgeschlossen hat, ob andere Kredite, Bürgschaften oder Ratenzahlungsvereinbarungen bestehen, ob ein Konto bei einem Versandhaus existiert oder ob der Kunde im Internet Waren auf Rechnung bestellt hat. Sofern die gespeicherten Kredite ordnungsgemäß zurückgezahlt werden und auch sonst keine Unregelmäßigkeiten bei den Konten und Kreditkarten auftreten, spricht man von positiven Schufa-Einträgen. Liegen dagegen Mahnungen für nicht bezahlte Rechnungen vor oder wurde sogar schon ein Mahnbescheid oder ein Vollstreckungsbescheid ausgestellt, so spricht man von einem negativen Schufa-Eintrag. Dazu gehören auch eidesstattliche Versicherungen, ein Haftbefehl zu Erzwingung einer eidesstattlichen Versicherung oder eine Privatinsolvenz.
Wie man seine eigenen Schufa-Daten abfragt
Jeder Verbraucher hat das Recht, ober seine bei der Schufa gespeicherten Daten informiert zu werden. Dazu kann einmal im Jahr eine kostenlose Selbstauskunft angefordert werden. Die Anforderung der Selbstauskunft muss schriftlich erfolgen. Ein Antragsformular findet man zum Beispiel im Internet auf der Seite meineschufa.de. Das Antragsformular muss zusammen mit einer Kopie des Personalausweises an die Schufa geschickt werden und schon kurze Zeit später erhält der Anfragende seine persönliche Schufa-Auskunft per Post. Sollten sich falsche Angaben in der Schufa befinden, kann telefonisch oder schriftlich eine Korrektur beantragt werden.
Die Schufa bietet auch eine Online-Auskunft an, die aber gebührenpflichtig ist. Der Preis beträgt einmalig
18,50 Euro und dieser Betrag wird von dem Konto des Antragstellers abgebucht. Die Online-Auskunft hat den Vorteil, dass der Verbraucher jederzeit seine Daten überprüfen kann. Hat ein Kunde erst einmal die Gebühr bezahlt, erhält er einen unbefristeten Zugang zu seinen persönlichen Daten, auf die er auch per Handy zugreifen kann.