Schufa Eigenauskunft ermöglicht Datenübersicht

Da die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung Daten von Verbrauchern sammelt, sollte jeder von Zeit zu Zeit eine Schufa Eigenauskunft beantragen. Grundsätzlich werden bereits Daten gespeichert, wenn ein herkömmliches Girokonto eröffnet wird. Die Schufa darf zwar selber eine Daten über Verbraucher erheben, doch bereits beim Speichern können sich Fehler einschleichen, die für den einzelnen Verbraucher zu Nachteilen führen können. Wer seine Daten auf Richtigkeit prüfen will, sollte eine Schufa Eigenauskunft beantragen.
Dieses Recht hat laut Bundesdatenschutzgesetz jeder Bürger und wer vor Ort eine Schufa-Geschäftsstelle hat, kann mündlich und kostenlos sofort Auskunft über seine Daten und auch den Scoringwert erhalten. In schriftlicher Form kann dies ebenfalls erfolgen, wenn der Antragsteller seine personenbezogenen Daten angibt. Seit April 2010 fallen für diese Schufa Eigenauskunft keine Kosten mehr an. Online muss der Verbraucher dafür nach einer kostenlosen Registrierung einmalig 18,50 Euro bezahlen und hat dann die Möglichkeit, sich beliebig oft via Internet einen Einblick zu verschaffen.

Weist die Eigenauskunft das Merkmal „Anfrage Kredit“ auf, obwohl lediglich nach einem Angebot bei einer Bank gefragt wurde, kann man diesen Sachverhalt korrigieren lassen. Schließlich kann sich schnell ein solcher Fehler einschleichen, wenn ein Bankberater versehentlich das Merkmal „Anfrage Kredit“ angibt. Die Schufa kann nicht erkennen, dass es sich hierbei lediglich um eine Angebotsnachfrage gehandelt hat und geht von einer Ablehnung aus. Basierend auf diesem falschen Merkmal stuft die Schufa die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers niedriger ein. Mit einer Schufa Eigenauskunft kann jeder Fehler dieser Art aufspüren und eine Korrektur beantragen, um die Kreditwürdigkeit wieder herzustellen.

Liegt offensichtlich ein Fehler vor, kann bei den 14 Schufa-Verbraucherservicestellen eine Beschwerde eingereicht werden. Der Sachverhalt muss erläutert werden und in diesem Zusammenhang ist auch das betreffende Kreditinstitut zu nennen, das den fehlerhaften Eintrag verursacht hatte. Banken gehören zu den Vertragspartnern der Schufa, sodass die Schutzgemeinschaft zunächst dort nachfragen wird. Kann die jeweilige Bank den Fehler bestätigen, wird der Eintrag korrigiert und der Verbraucher erhält eine berichtigte Eigenauskunft. Solange der individuelle Sachverhalt noch nicht geklärt ist, muss die Schufa die Daten des Verbrauchers sperren.

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